Ausnahmen vom Haftungsausschluss

In den vorstehend aufgeführten Fällen trifft die BST GmbH auch keine (Schadensersatz-)Haftung, es sei denn:

  • der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der BST GmbH oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
  • es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der BST GmbH oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen
  • es handelt sich um Schäden, die üblicher- und typischerweise über eine von der BST GmbH abzuschließende Haftpflichtversicherung zu angemessenen Bedingungen versicherbar sind

Das gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden vor oder bei Vertragsabschluss, Verletzung von Nebenpflichten und Ansprüchen aus unerlaubter Handlung; Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und aus einer Garantie bleiben unberührt.

Im Übrigen gelten die entsprechenden Lizenzbedingungen der BST GmbH.