Qualifikation des Personals
Die erforderlichen Qualifikationen des Personals sind wie folgt definiert:
Unterwiesenes Personal wurde durch den Betreiber umfassend eingewiesen und über folgende Punkte unterrichtet:
- übertragene Aufgaben
- mögliche Gefahren bei der Durchführung der Aufgaben
- mögliche Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten
- Maßnahmen zur Vermeidung der Gefahren
Qualifiziertes Personal verfügt darüber hinaus über ausreichende Erfahrung bzw. Übung in der sicheren Durchführung der übertragenen Aufgaben.
Fachkräftesind darüber hinaus aufgrund ihrer Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrung sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen in der Lage, folgende Aufgaben selbständig zu bewältigen:
- die ihnen übertragenen Arbeiten durchzuführen
- mögliche Gefahren zu erkennen
- geeignete Maßnahmen zur Vermeidung der Gefahrenen zu ergreifen
Fachkräfte dürfen nur Arbeiten entsprechend ihrer Fachausbildung durchführen.
Elektrofachkräfte verfügen darüber hinaus über eine elektrotechnische Ausbildung gemäß geltender Richtlinien (in Deutschland DIN VDE 1000-10).
Darüber hinaus muss das gesamte Personal allen Anforderungen genügen, die sich aus folgenden Dokumenten bzw. Bestimmungen ableiten:
- Betriebsanleitung der Gesamtanlage
- nationale Vorschriften, Gesetze und einschlägige Bestimmungen zum Schutz von Arbeitnehmern, zur Sicherheit am Arbeitsplatz und zur Unfallverhütung
