Bestimmungswidriges Betreiben
- Betreiben durch unbefugte oder unzureichend qualifizierte Personen
- Überbrücken, Demontieren, Abschalten oder Manipulieren von Sicherheitseinrichtungen
- fehlerhafte oder nachlässige Behandlung durch den Auftraggeber
- jegliche Eingriffe, Änderungen oder Umbauten am Produkt ohne ausdrückliche Genehmigung der BST eltromat International GmbH
- Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder Ersatzteile
- Betreiben des Produkts in der Nähe von Störungsquellen, z. B. elektromagnetischer Felder (Starkstromleitungen) oder Wärmequellen
- Betreiben des Produkts unter Einwirkung chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse
