Pflichten des Betreibers
Der Betreiber der Gesamtanlage ist verantwortlich für die Sicherheit am Arbeitsplatz sowie für die Information und Schulung des Personals. Insbesondere muss der Betreiber über den gesamten Lebenszyklus des Systems und der Gesamtanlage sicherstellen, dass:
- alle relevanten gesetzlichen Sicherheits-, Unfallverhütungs- und Umweltvorschriften eingehalten werden
- alle Gefahren ermittelt werden, die sich durch die speziellen Arbeitsbedingungen am Einsatzort des Systems und durch die Konstruktion der Gesamtanlage ergeben
- allen ermittelten Gefahren vorgebeugt wird. Dies bedeutet vor allem:
- konstruktive Vermeidung von Gefahren
- Montage von Schutz- und Sicherheitseinrichtungen und Kontrolle der ordnungsgemäßen Funktion
- Anbringen von Warnhinweisen an Gefahrenstellen und Kontrolle des ordnungsgemäßen Zustands
- Information und Schulung des Personals zu sicherem Verhalten, bestimmungsgemäßem Gebrauch, Sicherheitseinrichtungen, Vermeidung von Gefahren und Verhalten im Notfall
- Bereitstellung der erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung
- Beaufsichtigung des Personals bezüglich sicherheitsrelevanten Verhaltens
- das System in das Sicherheitskonzept der Gesamtanlage eingebunden wird
- die Anlage sofort stillgelegt wird, wenn die Sicherheit von Menschen oder der Umwelt gefährdet ist oder Veränderungen eintreten, die die Sicherheit beeinträchtigen können
- alle Mitarbeiter diese Anleitung gelesen und verstanden haben, bevor sie an oder mit dem System arbeiten
- nur Personal eingesetzt wird, das für die jeweilige Aufgabe qualifiziert und geschult ist
- die Zuständigkeiten des Personals für die anfallenden Aufgaben festgelegt und dem Personal bekanntgegeben werden
