Bestimmungswidriges Betreiben

  • Betreiben durch unbefugte oder unzureichend qualifizierte Personen
  • Überbrücken, Demontieren, Abschalten oder Manipulieren von Sicherheitseinrichtungen
  • fehlerhafte oder nachlässige Behandlung durch den Auftraggeber
  • jegliche Eingriffe, Änderungen oder Umbauten am Produkt ohne ausdrückliche Genehmigung der BST GmbH
  • Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder Ersatzteile
  • Betreiben des Produkts in der Nähe von Störungsquellen, z. B. elektromagnetischer Felder (Starkstromleitungen) oder Wärmequellen
  • Betreiben des Produkts unter Einwirkung chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse