Voraussetzungen
Für den Betrieb der Fangschaltung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- An das Regelgerät ist ein Linien- und Kontrastsensor CLS Pro 600 oder ein Objektsensor CLS CAM 100 angeschlossen.
- Bei Verwendung eines Objektsensors CLS CAM 100 ist am Sensor der Regelmodus Proportionalregler eingestellt. Zum Einstellen des Regelmodus siehe Montage- und Bedienungsanleitung Objektsensor CLS CAM 100, Dokumentnummer MD.577.
- An das Regelgerät ist mindestens ein Kantensensor angeschlossen.
- Der Kantensensor (Fangsensor) ist in Bahnlaufrichtung auf gleicher Höhe oder hinter dem Linien-/Kontrast- oder Objektsensor angeordnet (siehe Abbildung).

① | Fangsensor |
② | Linien-/Kontrast-/Objektsensor (hier CLS Pro 600) |
③ | Messbereich Fangsensor |
④ | Messbereich Linien- und Kontrastsensor |
