Voraussetzungen

Für den Betrieb der Fangschaltung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • An das Regelgerät ist ein Linien- und Kontrastsensor CLS Pro 600 oder ein Objektsensor CLS CAM 100 angeschlossen.
  • Bei Verwendung eines Objektsensors CLS CAM 100 ist am Sensor der Regelmodus Proportionalregler eingestellt. Zum Einstellen des Regelmodus siehe Montage- und Bedienungsanleitung Objektsensor CLS CAM 100, Dokumentnummer MD.577.
  • An das Regelgerät ist mindestens ein Kantensensor angeschlossen.
  • Der Kantensensor (Fangsensor) ist in Bahnlaufrichtung auf gleicher Höhe oder hinter dem Linien-/Kontrast- oder Objektsensor angeordnet (siehe Abbildung).

Korrekte Anordnung von Fangsensor und Linien-/Kontrast-/Objektsensor

Fangsensor

Linien-/Kontrast-/Objektsensor (hier CLS Pro 600)

Messbereich Fangsensor

Messbereich Linien- und Kontrastsensor