Voraussetzungen

Für den Betrieb der Fangschaltung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • An das Regelgerät ist ein Linien- und Kontrastsensor CLS Pro 600 angeschlossen.
  • An das Regelgerät ist mindestens ein Kantensensor angeschlossen.
  • Der Kantensensor (Fangsensor) ist in Bahnlaufrichtung auf gleicher Höhe oder hinter dem Linien- und Kontrastsensor angeordnet (siehe Abbildung).
Korrekte Anordnung von Fangsensor und Linien-/Kontrastsensor

Fangsensor

Linien- und Kontrastsensor (CLS Pro 600)

Messbereich Fangsensor

Messbereich Linien- und Kontrastsensor