Voraussetzungen
Für den Betrieb der Fangschaltung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- An das Regelgerät ist ein Linien- und Kontrastsensor CLS Pro 600 angeschlossen.
- An das Regelgerät ist mindestens ein Kantensensor angeschlossen.
- Der Kantensensor (Fangsensor) ist in Bahnlaufrichtung auf gleicher Höhe oder hinter dem Linien- und Kontrastsensor angeordnet (siehe Abbildung).

① | Fangsensor |
② | Linien- und Kontrastsensor (CLS Pro 600) |
③ | Messbereich Fangsensor |
④ | Messbereich Linien- und Kontrastsensor |
